Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines, Geltungsbereich
1.   Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von TP-Holzdesign erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn TP-Holzdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2.   Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3.   Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per Email und ist Schriftverkehr per Briefpost gleichgestellt.
Vertragsabschluss
1.   Die Angebote von TP-Holzdesign sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2.   Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. TP-Holzdesign ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei TP-Holzdesign anzunehmen. Ist die bestellte Ware bei TP-Holzdesign vorrätig, beträgt die Annahmefrist eine Woche.
3.   Die Annahme kann entweder schriftlich (auch per Email und per Telefax) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4.   Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, bestätigt TP-Holzdesign unverzüglich den Eingang der Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
5.   Bei einer Bestellung auf elektronischem Weg werden der Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per Email zugesandt.
Rückgaberecht des Kunden bei Fernabsatzverträgen, Rechtsfolgen bei Rückgabe
Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Kunde die Ware im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (vgl. § 312 b BGB) bestellt, hat der Kunde das Recht, die Ware nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzugeben.
1.   Sofern der Kunde die erhaltene Ware im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts (§ 312 b BGB) aus dem bei Vertragsschluss vorhandenen Lagerbestand von TP-Holzdesign bestellt, kann der Kunde die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Telefax oder Email ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und unter Gefahrtragung des Kunden. Die Rücksendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens hat zu erfolgen anTP-Holzdesign, Hauptstraße 11, 92546 Schmidgaden.
2.   Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.
3.   Sofern die vom Kunden bestellte Ware nach den Maßangaben des Kunden angefertigt werden muss, also nicht auf einen bei TP-Holzdesign vorhandenen Lagerbestand zurück gegriffen werden kann, gewährt TP-Holzdesign dem Kunden kein Rückgaberecht, nach dem der Kunde das Recht hat, die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben.
4.   a)  Die Rücksendung der Ware erfolgt durch TP-Holzdesign oder dessen Beauftragte auf Kosten des Kunden entsprechend den auf der Rechnung ausgewiesenen Lieferkosten, mindestens jedoch EUR 95,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Transportkosten zum Nachteil von TP-Holzdesign überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die auf der Rechnung ausgewiesenen Lieferkosten bzw. als der Mindestbetrag entstanden sind.
  Zum Zwecke der Abholung durch den Verkäufer oder dessen Beauftragte hat der Kunde die zurück zu nehmende Ware zum vereinbarten Termin auf seine Kosten transportfähig verpackt bereit zu halten.
  b)  Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen. TP-Holzdesign wird den seitens des Kunden gezahlten Kaufpreis nach Rückerhalt und Prüfung der Ware abzüglich des vom Kunden zu leistenden Wertersatzes und abzüglich etwaiger vom Kunden zu übernehmender Transportkosten umgehend erstatten.
Lieferungen, Lieferzeit
1.   TP-Holzdesign übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer von TP-Holzdesign. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von TP-Holzdesign zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von TP-Holzdesign. TP-Holzdesign ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. TP-Holzdesign wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.   Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.   Der Beginn der vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TP-Holzdesign die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten - hat TP-Holzdesign auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen TP-Holzdesign die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird TP-Holzdesign dem Kunden in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.
5.   Im Falle von durch TP-Holzdesign zu vertretenen Lieferverzögerungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte voraussetzt, dass der Kunde TP-Holzdesign eine Nachfrist setzt, wird die Länge der zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Zugang der Nachfristsetzung bei TP-Holzdesign zu laufen.
6.   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TP-Holzdesign berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von TP-Holzdesign bleiben vorbehalten.
7.   Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
8.   Sofern der Lieferverzug von TP-Holzdesign auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verschulden der Vertreter von TP-Holzdesign oder seiner Erfüllungsgehilfen ist dem Verkäufer zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von TP-Holzdesign zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von TP-Holzdesign auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Preise, Zahlungsbedingungen
1.   Anfallende Transportkosten und sonstige Leistungen werden in der Rechnung von TP-Holzdesign nur auf Verlangen gesondert ausgewiesen. Die Höhe der ausgewiesenen Transportkosten steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware durch zwei Mitarbeiter des Speditionsunternehmens ohne Einsatz sonstiger technischer Hilfsmittel an den Bestimmungsort verbracht werden kann. Sollte dazu der Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Kran etc.) erforderlich sein, so gehen die für deren Inanspruchnahme anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
2.   Der Kaufpreis ist bei Lieferung in voller Höhe zu entrichten. Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung von TP-Holzdesign zehn Kalendertage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er bis dahin nicht bezahlt hat.
3.   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TP-Holzdesign anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.   Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts außerdem ausgeschlossen, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu der Erheblichkeit des Mangels bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
Eigentumsvorbehalt
1.   Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich TP-Holzdesign das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich TP-Holzdesign das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
2.   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung) wird der Kunde auf das Eigentum von TP-Holzdesign hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit TP-Holzdesign seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Das gleiche gilt im Falle von Beschädigungen oder bei Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde TP-Holzdesign unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat TP-Holzdesign alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3.   Solange der Kunde nicht Eigentümer der Ware ist (vgl. Abs. (1)), ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern.
4.   TP-Holzdesign ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (1), (2) oder (3) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch den Käufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, TP-Holzdesign hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch TP-Holzdesign liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. TP-Holzdesign ist nach der Rücknahme der Ware zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5.   Die im Falle des Rücktritts durch TP-Holzdesign gemäß Abs. (4) anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
Leistungsbeschreibung
1.   Holz ist ein Naturprodukt, das Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstücks oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere usw.) liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen.
 
Derartige Umstände stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden deshalb nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
2.   Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die sichtbaren Frontflächen. Die zusätzliche Verwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig.
3.   Die Ware wird dem Kunden in Einzelteilen geliefert und ist vom Kunden zusammenzusetzen, ausser dass dies anders vereinbart wird. Passendes Material und Schrauben sind im Lieferumfang enthalten. Bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übernimmt TP-Holzdesign oder ein von TP-Holzdesign beauftragtes Speditionsunternehmen die Montage und die Rücknahme des Verpackungsmaterials. TP-Holzdesign behält sich vor, die Ware vor dem Versand zu Prüfzwecken fachmännisch zusammenzusetzen.
Gewährleistung, Gewährleistungsfrist
1.   Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorsetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2.   Verbraucher müssen TP-Holzdesign innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei TP-Holzdesign. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von TP-Holzdesign. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
3.   Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und TP-Holzdesign in Schriftform per Email, Fax oder Brief zuzustellen.
4.   Ist der Kunde Unternehmer, leistet TP-Holzdesign für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.   Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. TP-Holzdesign ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
6.   Mehrfache Nacherfüllungsversuche von TP-Holzdesign sind zulässig.
 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7.   Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8.   Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn TP-Holzdesign die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
9.   Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen entfällt eine Verjährungsfrist. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Abs. 1 bzw. 2).
10.   Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist TP-Holzdesign lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
11.   Garantien im Rechtssinne über den vorstehenden Umfang hinaus erhält der Kunde durch TP-Holzdesign nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Haftung
1.   Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von TP-Holzdesign auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TP-Holzdesign. Die Regelung zur Haftung von TP-Holzdesign bei Lieferverzug (vgl. oben unter Lieferung/Lieferzeit Abs. 8) bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern haftet TP-Holzdesign bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nicht.
2.   Die vorstehenden Haftungsbeschränken betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei TP-Holzdesign zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. In diesen Fällen haftet TP-Holzdesign uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit TP-Holzdesign bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet TP-Holzdesign allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
3.   Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung von TP-Holzdesign ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB oder wegen Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
4.   Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber TP-Holzdesign ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TP-Holzdesign.
5.   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn TP-Holzdesign grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von TP-Holzdesign zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von TP-Holzdesign. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.